Social Media

Ein höchst dringender Aufschrei

Ein gesetzter Herr fortgeschrittenen Semesters, der eine junge Dame mit teils schlüpfrigen, teils chauvinistischen Phrasen eindeckt, überschreitet dadurch eindeutig die Grenze ihrer persönlichen Intimsphäre. Dennoch: Hätte es sich nicht zufällig um einen Prominenten deutschen Politiker und eine Journalistin des Stern gehandelt, gäbe es die Aktion #aufschrei vermutlich gar nicht. Zumindest nicht in dieser Form, in dieser Intensität. Die Tatsache, dass die Diskussion rund um das Thema “Alltagssexismus” nun auch die Öffentlichkeit abseits der Social Media erreicht, ist jedoch wichtig – und höchst an der Zeit.

Edvard Munch: Der Schrei

Edvard Munch: Der Schrei

Viel ist in den vergangenen Tagen zum Thema Sexismus geschrieben worden. Bei Twitter, Facebook & Co gehen die Wogen hoch. Mit dem Hashtag “#aufschrei” twittern Frauen (und selten auch Männer) ihre Erlebnisse im Zusammenhang mit dem Thema Sexismus in all seinen teils (scheinbar) harmlosen, teils schwerwiegenden Ausformungen. Alarmierend viele Männer antworten mit Verharmlosung, Beschwichtigung oder gar bissigem Sarkasmus.

Vorab: Sexismus und sexueller Übergriff sind verschiedene Paar Schuhe

Eines der ersten und gravierendsten Missverständnisse kommt bei der jeweiligen Verwendung der Begriffe ans Licht. Auch wenn naturgemäß eine semantische Verwandtschaft besteht, sind Sexismus und sexuelle Belästigung nicht gleichsetzbar. In einem Fall geht es um unerwünschte Eingriffe in die intime Privatsphäre eines Menschen, im anderen um die Unausgewogenheit zwischen den Geschlechtern. In einem Fall geht es darum, die Frau in ihrer individuellen und intimen Sexualität zu missbrauchen (physisch oder verbal), im anderen um die Rolle der Frau hinsichtlich Gleichbehandlung (etwa Einkommenssituation oder Zuweisung von “typischen” Geschlechterrollen).

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Es gibt (k)ein Facebook-Verbot im ORF-Gesetz

Ein Reizwort gewinnt durch Wiederholung nicht an Wahrheitsgehalt. Dies trifft zur Zeit besonders im Zusammenhang mit einem etwaigen “Facebook-Verbot” für den ORF zu. Das ORF-Gesetz verbietet in seiner aktuellen Fassung den Aufbau einer Community unter Zuhilfenahme sozialer Netzwerke, aber die grundsätzliche Nutzung von Facebook, Twitter & Co im Rahmen der Sendungen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages (tagesaktuelle Online-Berichterstattung, Programmankündigungen, etc.) stehen in keinerlei Konflikt mit dem ORF-G. Schlicht und ergreifend.

Jüngste Änderungen zum ORF-Gesetz (Faksimile)

Jüngste Änderungen zum ORF-Gesetz (Faksimile)

Dieser Tage sind die Gerichte in Österreich bis hinauf zum Verfassungsgerichtshof schwer damit beschäftigt, Licht in den Konflikt zwischen dem ORF und seinen privaten Mitbewerbern (vornehmlich VÖZ) zu bringen. Konkret geht es darum, wie das ORF-G in seiner jüngsten Fassung hinsichtlich dessen Aussagen bezüglich der Online-Aktivitäten des ORF zu interpretieren ist. Und sind erst einmal die Gerichte in einer Causa den ORF betreffend beschäftigt, ist die gesamte Medienlandschaft inklusive soziale Netzwerke in höchster Aufruhr. Wie ich bereits schrieb, betrachte ich die Causa – zumindest privat – aus einer einigermaßen nüchternen bis neutralen Perspektive, aber meine Gedanken dazu mache ich mir sehr wohl.

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Die Geschichte des ORF ist eine Geschichte voller Missverständnisse

Sie ist wieder da: Die große Diskussion um die Online-Aktivitäten des ORF, genauer gesagt jene in Social Media-Plattformen. Konkreter Anlass: Das so genannte “Facebook-Verbot” zwingt den ORF in erster Linie, 39 seiner Facebook-Seiten stillzulegen. Die Meinungen dazu sind zwiegespalten: Die GIS-Gegner und ORF-Mitbewerber jubeln, beim ORF selbst und zahlreichen Usern bzw. Fans der entsprechenden Seiten ist man naturgemäß anderer Ansicht. Ich selbst stehe irgendwo nahe der Mitte – jedoch mit erkennbarer Neigung Richtung ORF.

Das ORF Gebäude am Küniglberg in Hietzing/Wien

Das denkmalgeschützte ORF-Hauptquartier am Hietzinger Küniglberg in Wien (Foto: Peter Gerstbach/flickr)

Hintergrund: Der VwGH hat der ORF-Beschwerde gegen das so genannte “Facebook-Verbot” nicht entsprochen, sondern den Bescheid des Bundeskommunikationssenats bzw. der Medienbehörde KommAustria bestätigt. Demzufolge muss der ORF möglicherweise (ein Entscheid des VfGH steht noch aus) demnächst 39 “Facebook-Angebote” stilllegen bzw. in die Hände der “Fans” übergeben. Aus dem Spruch des VwGH: “…derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten.”

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Das verblassende Strahlen des Börsestars

Die Geschichte der Facebook-Aktie ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Sie nimmt Finanzmarktmechanismen und damit einhergehende Schwierigkeiten da auf, wo es weh tut.

Die Facebook Aktie ist seit Start fast kontinuierlich auf Talfahrt

Die Facebook Aktie ist seit Start fast kontinuierlich auf Talfahrt

Was für ein IPO. Der a(n)visierte Erstausgabepreis von 38 US$ wurde noch frenetisch bejubelt, alle Medien waren voll des Lobs. Abgesehen von einigen wenigen technischen Ungereimtheiten ging eigentlich alles ganz gut und Mark Zuckerberg konnte als frisch gebackener “Multimilliardär” ruhigen Gewissens und zur Überraschung Vieler seine Langzeitfreundin Priscilla Chan ehelichen. Herrlich!

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Zuckerbergs große Fehler

Mark Zuckerberg gehört seit wenigen Tagen zu den reichsten Menschen der Welt. Sein Vermögen wird auf jenseits der 20 Milliarden US-Dollar geschätzt. Trotzdem hagelt es von allen Seiten Kritik und Tadel. Armer Hund, der Zuckerberg.

Mark Zuckerberg | Bild: Guillaume Paumier  Wikimedia Commons, CC-BY-3.0

Mark Zuckerberg | Bild: Guillaume Paumier Wikimedia Commons, CC-BY-3.0

Ich finde es tatsächlich originell, wenn Mark Zuckerberg im Zuge “seines” IPOs irgendwelche Fehler angedichtet werden. So sei es etwa für Facebook ausnehmend nachteilig, sich “dem Finanzmarkt ausgesetzt” zu haben und nun so viele Investoren an Bord zu haben, denen er Rede und Antwort zu stehen hat und die auch evt. bei grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen mitreden wollen. Der Börsegang sei auch zu früh und in einer ungünstigen Marktphase gekommen.

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Anonymität ist kein Schutz vor Unvernunft

Das “Hackerkollektiv” AnonAustria leakt gerne Datenbanken und veröffentlicht auch zuweilen Teile der erbeuteten Informationen als eine Art Beleg des erfolgreichen Hacks. Diesmal waren’s rund 25k Datensätze von Exekutivbeamten, die allerdings ohne jegliche Filterung mit Angabe von Name, Geburtsdatum und voller Anschrift an die – vermutlich mäßig interessierte – Öffentlichkeit gingen. Eine wichtige Frage bleibt bislang offen: Qui bono?

Anonymous Seal

Eines der Logos des Anonymous-Kollektivs

Sehr originell: Als eine Art “Zeichen” gegen die unliebsame Vorratsdatenspeicherung veröffentlichen die Damen und Herren der österreichischen Ableger von Anonymous die (größtenteils ungefilterten) persönlichen Daten von Polizisten und twittern launig, man könne jetzt gerne raten, worum es sich bei den Datensätzen handle. Es gibt zwar keine “offizielle” Bestätigung der Hacktivisten (wie auch, es gibt ja keine zentrale Kommunikationsstelle), dass es sich bei der Aktion um ein Statement wider die VDS handle, aber zahlreiche Tweets und andere Hinweise legen dies durchaus nahe.

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