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	<title>Nox Vobiscum! » Roland B. Seper &#187; Nationalsozialismus</title>
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		<title>Braucht Österreich ein Verbotsgesetz? Ja! Aber vermutlich anders.</title>
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		<pubDate>Thu, 14 May 2009 21:42:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Roland B. Seper</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politik & Soziales]]></category>
		<category><![CDATA[FPÖ]]></category>
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		<description><![CDATA[Aus aktuellem Anlass (Nazi-Pöbeleien Ebensee, Schüler-Eklat in Auschwitz, eine Demo gegen ein Wiener Islam-Zentrum unter reger Teilnahme von FPÖ und Neonazis) ist die Diskussion um nationalsozialistische Umtriebe und das Verbotsgesetz wieder neu aufgeflammt. Ich persönlich bin nun der Ansicht, dass &#8230; <a href="http://noxvobiscum.at/2009/05/braucht-osterreich-wirklich-ein-verbotsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Aus aktuellem Anlass (Nazi-Pöbeleien Ebensee, Schüler-Eklat in Auschwitz, eine Demo gegen ein Wiener Islam-Zentrum unter reger Teilnahme von FPÖ und Neonazis) ist die Diskussion um nationalsozialistische Umtriebe und das Verbotsgesetz wieder neu aufgeflammt. Ich persönlich bin nun der Ansicht, dass das Verbotsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend treffsicher ist und dringend überarbeitet, oder möglicherweise sogar zugunsten einer strengeren Verhetzungs-Rechtssprechung, die mehr an faschistoiden, rassistischen und menschenverachtenden Betätigungen abdeckt, abgeschafft gehört. So.</b><div id="attachment_613" class="wp-caption alignright" style="width: 170px"><a href="http://noxvobiscum.at/wp-content/uploads/2009/05/iq88_nazi.jpg"><img src="http://noxvobiscum.at/wp-content/uploads/2009/05/iq88_nazi-160x106.jpg" alt="Warum soll dieser sympathische junge Mann nicht seinen IQ auf der Jacke zeigen dürfen?" title="iq88_nazi" width="160" height="106" class="size-medium wp-image-613" /></a><p class="wp-caption-text">Warum soll dieser sympathische junge Mann nicht seinen IQ auf der Jacke zeigen dürfen?</p></div></p>
<p>Einerseits weil ich ein großer Verfechter der uneingeschränkten Meinungsfreiheit bin und andererseits deshalb, weil ich hoffe, dass selbst eine Demokratie wie die unsere, die zu mehr als der Hälfte aus (unterschiedlich ausgeprägten) &#8220;Rechten&#8221; besteht, durch ein Aufheben des VerbotsG nicht in Nullkommanix in ihrer sozialen Reife um 60 Jahre zurückfällt.</p>
<p>Ich bin ein recht offen deklarierter Antifaschist (wie man an meinen Tweets und Blogposts sicherlich recht schnell und zweifelsfrei erkennen kann) und insgesamt wohl so etwas wie ein Linker. Dennoch soll auch einem völlig weltfremden und strohdummen Neonazi nicht etwas genommen werden, wofür Generationen gekämpft haben: Die Möglichkeit, ohne Gefahr für Leib und Leben &#8211; oder Strafdrohung bis hin zu lebenslang &#8211; die eigene Meinung zu äußern oder zu vertreten. Ja sogar dann, wenn diese Meinung aus meiner persönlichen Sicht vollkommen bescheuert ist.</p>
<p>Wir müssen ja teilweise ganz andere Meinungen unserer Mitmenschen akzeptieren, die möglicherweise auch unfassbar dumm, teilweise gefährlich und in vielerlei Hinsicht auf den ersten Blick inkompatibel mit unserem gewohnten Umfeld sind. Ein kleines Beispiel ist in diesem Zusammenhang die beharrliche Weigerung der Zeugen Jehovas (seit einigen Tagen nunmehr eine anerkannte Rerligionsgemeinschaft in Österreich) gegenüber bestimmten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie nehmen lieber den Tod in Kauf, als sich Fremdblut verabreichen zu lassen.</p>
<p>Ebensowenig kann ich mir &#8211; für mich persönlich &#8211; vorstellen, meiner Frau die Erlangung einer Erwerbstätigkeit zu erschweren oder sie dazu zu zwingen, auf der Straße meterweit hinter mir zu gehen. Ich persönlich kann auch Veganismus nicht nachvollziehen und schon gar nicht, wie man das als Elternteil seinen Kindern aufbürden kann. Ich wundere mich auch ein wenig über Menschen, die jeden Sonntag in eine Kirche pilgern, dort monoton irgendwelche in Volksschulzeiten auswendig gelernte Texte heruntermurmeln, um später eine geschmacklose Oblate herunterzuwürgen, die aufgrund mächtig inszenierten Brimboriums eines originell bekleideten Eheverweigerers (und dennoch nicht ganz unwahrscheinlichen Familienvaters) ganz sicher mit dem Segen des Allmächtigen die Gurgel hinunterrutscht.</p>
<p>Dennoch werde ich Menschen, die solche Meinungen vertreten, nicht aufgrund ihrer aus meiner Betrachtungsweise so verqueren Ansichten benachteiligen (abgesehen davon, dass ich mich mit einigen davon möglicherweise nur sehr ungern länger unterhalten möchte). Solange diese Meinungen nicht grundlegend im krassen Widerspruch zu &#8220;unserer&#8221; Gesellschaft oder Demokratie stehen, sind sie zu dulden. Punktum.</p>
<p>Diese Meinungsfreiheit schließt alles mit ein, was &#8211; wie bereits erwähnt &#8211; nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen in unserem Land steht. Alles? Nein! Ein von unbeugsamen Gesetzgebern bevölkertes Parlament hört nicht auf, der tatsächlich umfassenden Meinungsfreiheit Widerstand zu leisten.</p>
<p>Das VerbotsG 1947 als solches ist wahrscheinlich kaum jemandem im Wortlaut bekannt (man kann dies jederzeit gerne hier nachholen http://kl.am/gCg). Ein wesentlicher Punkt ist, dass das VerbotsG anlässlich des Endes des Naziregimes formuliert und eingeführt wurde und damals eine der elementaren Grundlagen für die Entnazifizierung darstellte. Daraus resultiert, dass sich weite Teile des Gesetzes damit beschäftigen, die NSDAP und jegliche Unterstützung für diese Partei bzw. ähnlich ausgerichteter Gruppierungen und Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK, etc.) zu verbieten.</p>
<p>Erst recht spät folgt dann der vielzitierte §3, der da lautet:</p>
<blockquote><p>§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.</p>
<p>§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.</p></blockquote>
<p>Das VerbotsG bezieht sich also explizit auf Vergehen im Zusammenhang mit der NSDAP oder dem Naziregime, keineswegs jedoch mit irgendwelchen anderen Verbrechen, die die Herabwürdigung einer religiösen Gemeinschaft, Angehörige eines Geschlechts, einer Volksgruppe, Rasse oder was weiß ich noch alles (umfassendere Aufzählungen finden sich im StGB) betrifft.</p>
<p>Es läßt beispielsweise zu, dass irgendjemand in der Öffentlichkeit auftritt und laut und deutlich ausspricht &#8220;Ich finde, Neger sind vollkommen degeneriert und vergasenswert und Frauen gehören an den Herd&#8221;. Beide Aussagen sind &#8211; abgesehen von -pardon- fetzendeppert &#8211; in der Schwere unterschiedlich und stehen gleichermaßen in Konflikt zu geltenden Gesetzen. Im Falle der bösartigen (und bescheuerten) Verunglimpfung von farbigen Menschen kommt vermutlich der § 283 StGB &#8220;Verhetzung&#8221; zur Anwendung und im zweiten Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.</p>
<p>Der Vollständigkeit halber hier der §283 StGB im Wortlaut:</p>
<blockquote><p>§ 283 Verhetzung<br />
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.</p>
<p>(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht. </p></blockquote>
<p>Ich befinde die beiden oben genannten Beispiele kaum &#8220;harmloser&#8221; oder gar &#8220;weniger schlimm&#8221; als die &#8211; von mir in keiner Weise unterstützte &#8211; Aussage, &#8220;die NSDAP hat in einigen Punkten wahrscheinlich ganz gute Arbeit geleistet&#8221;. Dennoch ist letztere mit einem Strafrahmen von fünf bis zehn bzw. bei besonders gefährlichen Tätern bis zu 20 Jahren bedroht (s. §3g,h). Der §283 StGB hingegen sieht maximal zwei Jahre Haft vor, beim Gleichbehandlungsgebot weiß ich im Moment gar nicht, ob da nicht überhaupt nur eine Verwaltungsstrafe fällig werden kann, wenn es sich beispielsweise um einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit handelt.</p>
<p>Warum diese Diskrepanz (zwei Jahre vs. 20 Jahre und mehr)? Ist Rassismus weniger gefährlich oder nicht so aktuell wie der Nationalsozialismus? Ist die Benachteiligung der Frauen oder behinderter Menschen wirklich so viel weniger problematisch? Ich denke nicht! Und warum benötigen wir ein Gesetz, dass einer kleinen Gruppe von Deppen eine solche Bedeutung beimisst? Wozu diese Redundanz, wenn bestehende Gesetze die Tatbestände, die im VerbotsG behandelt werden, ohnehin umfassen sollte (beispielsweise Verhetzung oder Gründung bzw. Unterstützung eines demokratiegefährdenden Vereins)?</p>
<p>Was ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen konnte, ist der Grund, wieso Menschen verboten wird, die Geschichte nicht zu kennen, falsch zu interpretieren oder aus irgendwelchen haarsträubenden Gründen die von der überwältigenden Mehrheit der Menschheit als solche erkannten Fakten nicht akzeptieren wollen. Wenn einer der Ansicht ist, es kann keine Gaskammern gegeben haben, dann soll er doch bitte &#8220;dumm sterben&#8221;. Es gibt genügend Menschen, die nicht wissen, wann die katholische Kirche das letzte Mal vollkommen unschuldige Frauen am Scheiterhaufen verbrannt hat oder wann ebendiese Nächstenliebe und Toleranz predigende Gemeinschaft mit Klinge und Flamme unbeteiligte Menschen in aller Welt heimgesucht und abgeschlachtet hat.</p>
<p>Auch von der Gegenwart haben unzählige Menschen keine Ahnung und dürfen dennoch die Geschicke dieses Landes mittels Abgabe ihrer Wählerstimme mitbeeinflussen (andernfalls hätten wohl und FPÖ und BZÖ kaum einen solch erschreckenden Zuspruch). Auch dieses teils fatale Unwissen steht nicht unter Strafe und das Leugnen der Gefährlichkeit von Straches unglaublicher Hasstiraden gegen Menschen anderen Glaubens oder außerösterreichischer Herkunft wird nicht mit Freiheitsentzug bedroht.</p>
<p>Ich möchte noch einmal ganz explizit darauf hinweisen, dass ich nichts, was derzeit vom Verbotsgesetz erfasst wird oder auch nur in die Nähe dessen Wirkungsbereiches geht, gutheiße oder mir wünsche, dass irgendwelche Hohlköpfe &#8220;Heil Hitler&#8221; gröhlend durch die Straßen laufen. Ich freue mich auch nicht darüber, dass Rechtspopulisten wie Stadler, Strache &#038; Co ständig gegen den Islam hetzten (§283 StGB Abs 2?) und die ihrer Ansicht nach unmittelbar bevorstehende Machtübernahme der Türkei über die EU propagieren dürfen, aber es ist ganz einfach: In einer freien und modernen Demokratie darf ich auch den größten Deppen nicht den Mund verbieten.</p>
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