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Introducing: The brand new Passport for Babies

Montag, 23. Februar 2009

Der neue Fötus-Reisepass - für alle EU Bürger und diejenigen, die in ein paar Monaten einer werden wollen

Der neue Fötus-Reisepass

Ja, jetzt ist es so weit: Alle Menschen brauchen einen Reisepass, also künftig auch Kinder unter 12 Jahren.

Und bevor da jetzt wieder so eine ewige und kontraproduktive Diskussion losbricht, wie denn das nun zu handhaben ist und – was noch viel wichtiger ist – wer um Himmels Willen (unter dem Vorwand der Sicherheit) auf einen solch haarsträubenden Blödsinn kommen kann, präsentiere ich hier alle knallharten Fakten zur neuen Reisepasspflicht für ALLE:

Sobald ein Ehepaar beschließt, eine Familie zu gründen und sich zu diesem Behufe – ähem – die Bettstatt teilen möchte, müssen die beiden Partner rechtzeitig (natürlich bevor es zu einer Besamung und in weiterer Folge erfolgreichen Befruchtung kommt) einen Pass für das potenziell entstehende Kind beantragen.

Auszufüllen und zur Begutachtung vorzulegen sind folgende Dokumente:
- Heiratsurkunde der potenziellen Eltern
- Geburtsurkunden der potenziellen Eltern
- Meldezettel der potenziellen Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der potenziellen Eltern, Großeltern und etwaigen Zeugen des Aktes
- geplantes Geschlecht des Kindes (nachträgliche Änderung: EUR 12,50 Geschlechtsänderungsabgabe)
- geplanter Name des Kindes (falls noch nicht bekannt, liegt am magistratischen Bezirksamt/der Bezirkshauptmannschaft eine Liste mit 23 Namen je Geschlecht auf, aus denen per Zufallsgenerator einer gewählt wird)
- voraussichtlicher Zeitpunkt der Befruchtung (allen üblen Gerüchten zum Trotz wird übrigens keineswegs nach der voraussichtlichen Stellung zum Zeitpunkt der Empfängnis gefragt, sondern lediglich nach der hauptsächlich während des Aktes angewandten. Bei dieser “urban legend” handelt es sich um eine böswillige Falschdarstellung der Kronenzeitung, die von der FPBZÖ dankbar aufgenommen und in diversen Bierzelten weitergepredigt wird!).

Nach einer kurzen Bearbeitungsfrist von durchschnittlich 6 Wochen (maximale Wartezeit: 3 Eisprünge) wird dann durch die Behörden eine Genehmigung für einen Reisepass erteilt. Bei negativem Bescheid ist der (ungeschützte) Geschlechtsverkehr tunlichst zu unterlassen. Schwangerschaften ohne Reisepass (für den Fötus) werden mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft. Im Falle der positiven Erledigung steht dem fröhlichen Kinderzeugen nichts mehr im Wege! Eine weitere Rückmeldung während oder nach erfolgtem Akt ist nicht vonnöten (zumindest nicht ausserhalb der Amtszeiten).

Sobald das Kind im Mutterleib auch nur halbwegs mittels bildgebender Verfahren – beispielsweise Sonographie – ausmachbar ist, wird mittels Punktion ein Chip in den Nacken des Fötus appliziert, der all die sensiblen personenbezogenen Daten enthält, die man für die Sicherheit halt so braucht. Selbstverständlich werden die Datenschützer hier ein gewaltiges Sicherheitsrisiko für das gechipte Individuum an den Haaren herbeiziehen. Hier sei gesagt, dass es ohne behördliche Autorisierung keinesfalls zu einer Übertragung der Daten kommen kann, da an jedes gechippte Baby sofort nach der Geburt ein entsprechend abschirmendes Bleihalsband ausgegeben wird. Ein Wechseln auf die nächste Größe ist übrgens angeraten, wenn Blau- und Violettfärbungen eine Fläche von mehr als 30 Prozent des Gesichts des Kindes einnehmen.

Bezüglich Fingerprint von Ungeborenen für Aufnahme in den Pass und Speicherung auf den Chip sind die EU-Experten noch uneins, wie diese zu abnehmen sind. Bisherige Experimente mit dokumentenechter Tinte innerhalb der Fruchtblase sind wenig erfolgreich verlaufen und könnten zu erheblichen Einschränkungen bei der Entwicklung des Fötus führen. Aber hier stellt sich die Kommission naturgemäß die Frage: Ist die große gemeinsame Sache dieses Risiko nicht wert? Es geht schließlich um unser aller Sicherheit!

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