Ein Reizwort gewinnt durch Wiederholung nicht an Wahrheitsgehalt. Dies trifft zur Zeit besonders im Zusammenhang mit einem etwaigen „Facebook-Verbot“ für den ORF zu. Das ORF-Gesetz verbietet in seiner aktuellen Fassung den Aufbau einer Community unter Zuhilfenahme sozialer Netzwerke, aber die grundsätzliche Nutzung von Facebook, Twitter & Co im Rahmen der Sendungen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages (tagesaktuelle Online-Berichterstattung, Programmankündigungen, etc.) stehen in keinerlei Konflikt mit dem ORF-G. Schlicht und ergreifend.
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Die Geschichte des ORF ist eine Geschichte voller Missverständnisse
Sie ist wieder da: Die große Diskussion um die Online-Aktivitäten des ORF, genauer gesagt jene in Social Media-Plattformen. Konkreter Anlass: Das so genannte „Facebook-Verbot“ zwingt den ORF in erster Linie, 39 seiner Facebook-Seiten stillzulegen. Die Meinungen dazu sind zwiegespalten: Die GIS-Gegner und ORF-Mitbewerber jubeln, beim ORF selbst und zahlreichen Usern bzw. Fans der entsprechenden Seiten ist man naturgemäß anderer Ansicht. Ich selbst stehe irgendwo nahe der Mitte – jedoch mit erkennbarer Neigung Richtung ORF.
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