Braucht Österreich ein Verbotsgesetz? Ja! Aber vermutlich anders.
Aus aktuellem Anlass (Nazi-Pöbeleien Ebensee, Schüler-Eklat in Auschwitz, eine Demo gegen ein Wiener Islam-Zentrum unter reger Teilnahme von FPÖ und Neonazis) ist die Diskussion um nationalsozialistische Umtriebe und das Verbotsgesetz wieder neu aufgeflammt. Ich persönlich bin nun der Ansicht, dass das Verbotsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend treffsicher ist und dringend überarbeitet, oder möglicherweise sogar zugunsten einer strengeren Verhetzungs-Rechtssprechung, die mehr an faschistoiden, rassistischen und menschenverachtenden Betätigungen abdeckt, abgeschafft gehört. So.
Einerseits weil ich ein großer Verfechter der uneingeschränkten Meinungsfreiheit bin und andererseits deshalb, weil ich hoffe, dass selbst eine Demokratie wie die unsere, die zu mehr als der Hälfte aus (unterschiedlich ausgeprägten) „Rechten“ besteht, durch ein Aufheben des VerbotsG nicht in Nullkommanix in ihrer sozialen Reife um 60 Jahre zurückfällt.
Ich bin ein recht offen deklarierter Antifaschist (wie man an meinen Tweets und Blogposts sicherlich recht schnell und zweifelsfrei erkennen kann) und insgesamt wohl so etwas wie ein Linker. Dennoch soll auch einem völlig weltfremden und strohdummen Neonazi nicht etwas genommen werden, wofür Generationen gekämpft haben: Die Möglichkeit, ohne Gefahr für Leib und Leben – oder Strafdrohung bis hin zu lebenslang – die eigene Meinung zu äußern oder zu vertreten. Ja sogar dann, wenn diese Meinung aus meiner persönlichen Sicht vollkommen bescheuert ist.
Wir müssen ja teilweise ganz andere Meinungen unserer Mitmenschen akzeptieren, die möglicherweise auch unfassbar dumm, teilweise gefährlich und in vielerlei Hinsicht auf den ersten Blick inkompatibel mit unserem gewohnten Umfeld sind. Ein kleines Beispiel ist in diesem Zusammenhang die beharrliche Weigerung der Zeugen Jehovas (seit einigen Tagen nunmehr eine anerkannte Rerligionsgemeinschaft in Österreich) gegenüber bestimmten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie nehmen lieber den Tod in Kauf, als sich Fremdblut verabreichen zu lassen.
Ebensowenig kann ich mir – für mich persönlich – vorstellen, meiner Frau die Erlangung einer Erwerbstätigkeit zu erschweren oder sie dazu zu zwingen, auf der Straße meterweit hinter mir zu gehen. Ich persönlich kann auch Veganismus nicht nachvollziehen und schon gar nicht, wie man das als Elternteil seinen Kindern aufbürden kann. Ich wundere mich auch ein wenig über Menschen, die jeden Sonntag in eine Kirche pilgern, dort monoton irgendwelche in Volksschulzeiten auswendig gelernte Texte heruntermurmeln, um später eine geschmacklose Oblate herunterzuwürgen, die aufgrund mächtig inszenierten Brimboriums eines originell bekleideten Eheverweigerers (und dennoch nicht ganz unwahrscheinlichen Familienvaters) ganz sicher mit dem Segen des Allmächtigen die Gurgel hinunterrutscht.
Dennoch werde ich Menschen, die solche Meinungen vertreten, nicht aufgrund ihrer aus meiner Betrachtungsweise so verqueren Ansichten benachteiligen (abgesehen davon, dass ich mich mit einigen davon möglicherweise nur sehr ungern länger unterhalten möchte). Solange diese Meinungen nicht grundlegend im krassen Widerspruch zu „unserer“ Gesellschaft oder Demokratie stehen, sind sie zu dulden. Punktum.
Diese Meinungsfreiheit schließt alles mit ein, was – wie bereits erwähnt – nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen in unserem Land steht. Alles? Nein! Ein von unbeugsamen Gesetzgebern bevölkertes Parlament hört nicht auf, der tatsächlich umfassenden Meinungsfreiheit Widerstand zu leisten.
Das VerbotsG 1947 als solches ist wahrscheinlich kaum jemandem im Wortlaut bekannt (man kann dies jederzeit gerne hier nachholen http://kl.am/gCg). Ein wesentlicher Punkt ist, dass das VerbotsG anlässlich des Endes des Naziregimes formuliert und eingeführt wurde und damals eine der elementaren Grundlagen für die Entnazifizierung darstellte. Daraus resultiert, dass sich weite Teile des Gesetzes damit beschäftigen, die NSDAP und jegliche Unterstützung für diese Partei bzw. ähnlich ausgerichteter Gruppierungen und Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK, etc.) zu verbieten.
Erst recht spät folgt dann der vielzitierte §3, der da lautet:
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Das VerbotsG bezieht sich also explizit auf Vergehen im Zusammenhang mit der NSDAP oder dem Naziregime, keineswegs jedoch mit irgendwelchen anderen Verbrechen, die die Herabwürdigung einer religiösen Gemeinschaft, Angehörige eines Geschlechts, einer Volksgruppe, Rasse oder was weiß ich noch alles (umfassendere Aufzählungen finden sich im StGB) betrifft.
Es läßt beispielsweise zu, dass irgendjemand in der Öffentlichkeit auftritt und laut und deutlich ausspricht „Ich finde, Neger sind vollkommen degeneriert und vergasenswert und Frauen gehören an den Herd“. Beide Aussagen sind – abgesehen von -pardon- fetzendeppert – in der Schwere unterschiedlich und stehen gleichermaßen in Konflikt zu geltenden Gesetzen. Im Falle der bösartigen (und bescheuerten) Verunglimpfung von farbigen Menschen kommt vermutlich der § 283 StGB „Verhetzung“ zur Anwendung und im zweiten Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Der Vollständigkeit halber hier der §283 StGB im Wortlaut:
§ 283 Verhetzung
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Ich befinde die beiden oben genannten Beispiele kaum „harmloser“ oder gar „weniger schlimm“ als die – von mir in keiner Weise unterstützte – Aussage, „die NSDAP hat in einigen Punkten wahrscheinlich ganz gute Arbeit geleistet“. Dennoch ist letztere mit einem Strafrahmen von fünf bis zehn bzw. bei besonders gefährlichen Tätern bis zu 20 Jahren bedroht (s. §3g,h). Der §283 StGB hingegen sieht maximal zwei Jahre Haft vor, beim Gleichbehandlungsgebot weiß ich im Moment gar nicht, ob da nicht überhaupt nur eine Verwaltungsstrafe fällig werden kann, wenn es sich beispielsweise um einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit handelt.
Warum diese Diskrepanz (zwei Jahre vs. 20 Jahre und mehr)? Ist Rassismus weniger gefährlich oder nicht so aktuell wie der Nationalsozialismus? Ist die Benachteiligung der Frauen oder behinderter Menschen wirklich so viel weniger problematisch? Ich denke nicht! Und warum benötigen wir ein Gesetz, dass einer kleinen Gruppe von Deppen eine solche Bedeutung beimisst? Wozu diese Redundanz, wenn bestehende Gesetze die Tatbestände, die im VerbotsG behandelt werden, ohnehin umfassen sollte (beispielsweise Verhetzung oder Gründung bzw. Unterstützung eines demokratiegefährdenden Vereins)?
Was ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen konnte, ist der Grund, wieso Menschen verboten wird, die Geschichte nicht zu kennen, falsch zu interpretieren oder aus irgendwelchen haarsträubenden Gründen die von der überwältigenden Mehrheit der Menschheit als solche erkannten Fakten nicht akzeptieren wollen. Wenn einer der Ansicht ist, es kann keine Gaskammern gegeben haben, dann soll er doch bitte „dumm sterben“. Es gibt genügend Menschen, die nicht wissen, wann die katholische Kirche das letzte Mal vollkommen unschuldige Frauen am Scheiterhaufen verbrannt hat oder wann ebendiese Nächstenliebe und Toleranz predigende Gemeinschaft mit Klinge und Flamme unbeteiligte Menschen in aller Welt heimgesucht und abgeschlachtet hat.
Auch von der Gegenwart haben unzählige Menschen keine Ahnung und dürfen dennoch die Geschicke dieses Landes mittels Abgabe ihrer Wählerstimme mitbeeinflussen (andernfalls hätten wohl und FPÖ und BZÖ kaum einen solch erschreckenden Zuspruch). Auch dieses teils fatale Unwissen steht nicht unter Strafe und das Leugnen der Gefährlichkeit von Straches unglaublicher Hasstiraden gegen Menschen anderen Glaubens oder außerösterreichischer Herkunft wird nicht mit Freiheitsentzug bedroht.
Ich möchte noch einmal ganz explizit darauf hinweisen, dass ich nichts, was derzeit vom Verbotsgesetz erfasst wird oder auch nur in die Nähe dessen Wirkungsbereiches geht, gutheiße oder mir wünsche, dass irgendwelche Hohlköpfe „Heil Hitler“ gröhlend durch die Straßen laufen. Ich freue mich auch nicht darüber, dass Rechtspopulisten wie Stadler, Strache & Co ständig gegen den Islam hetzten (§283 StGB Abs 2?) und die ihrer Ansicht nach unmittelbar bevorstehende Machtübernahme der Türkei über die EU propagieren dürfen, aber es ist ganz einfach: In einer freien und modernen Demokratie darf ich auch den größten Deppen nicht den Mund verbieten.
WICHTIGER HINWEIS:
Ich habe heute, 05.03.2010, wiederum aus aktuellem Anlass kleine, aber elementare Änderungen in Titel und Lead vorgenommen, mit deren Hilfe ich hoffe, meinen Standpunkt gleich zu Beginn des Posts klarer zum Ausdruck bringen.
Ich bitte um Verständnis!
mfG,
Roland
Ich versuche mich in einer Art Rechtfertigung:
Was mich stört, ist die Verdammung eines extrem kleinen Spektrums der großen Gesamtmenge verdammenswerten Gedankenguts. Alles, was vom Verbotsgesetz nicht unmittelbar berührt wird und von den – pardon, dass ich das jetzt wiederkäue – “salonfähigen Kellernazis†an rechtsextremer Propaganda so herumposaunt wird, ist völlig frei von rechtlicher Bedrohung.
Solange die Aussage “Ich kann mir vorstellen, dass potenziell vorhandene Restzweifel im Zusammenhang mit der systemischen Menschenlebenvernichtung des NS-Regimes nicht zu 100 Prozent aus der Luft gegriffen sind†unter das VG mit seiner großen Strafdrohung fällt, aber offen rassistische Aussagen wie “Ausländer sind wertlos und gehören allesamt deportiert†zwar einige Entrüstung, aber sehr wahrscheinlich kein folgenschweres gerichtliches Nachspiel haben, fehlt mir schlichtweg die Ausgewogenheit.
Das resultierende Problem: Aussagen, die nach meiner Ansicht sowohl verhetzend, als auch menschenverachtend sind, schrammen “halt gerade so†am VG vorbei und erreichen auch noch nicht ganz die Verhetzung, ergo sind sie – voilà – juristisch einwandfrei und bleiben unantastbar. Daraus leite ich ab, dass das Festhalten am VG und die extrem scharfe Abgrenzung seines zulässigen Anwendungsbereichs eher schadet als hilft. Eine Integration in die Judikatur der Verhetzung, Herabwürdigung und verwandter Paragraphen und deren damit einhergehende Aufwertung gefiele mir als gesetztes Zeichen deutlich besser.
Zudem macht es sich eine Gesellschaft recht leicht, wenn sie (bzw. deren pol. Vertretung) ein Gesetz erlässt, das – simplifiziert gesprochen – ausschließlich die Verleugnung bzw. Verharmlosung der fürchterlichen NS-Greueltaten und Neugründung der NSDAP untersagt, sich aber auf alle Zeit gemütlich darauf ausruht und der festen Überzeugung ist, dass auf diese Weise ohnehin nix mehr von rechts daherkommen kann.
Es ist noch nicht ewig her, dass die FPÖ als zweitstärkste Partei in den Nationalrat einzog und nur aufgrund übler Verrenkungen des W. Schüssel nicht den Regierungschef(!) stellte. Unwahrscheinlich, aber nicht nur in grauester Theorie denkbar ist somit, dass Herr Strache (oder ein x-beliebiger anderer Rechtspopulist an der Spitze des FPBZÖ-Haufens) irgendwann in den kommenden Jahr(zehnt)en Regierungsbeteiligung oder gar Regierungsführung erreicht. Daran würde das VG in seiner jetzigen Form exakt nix ändern.
Eine Ausweitung der Anwendbarkeit der Verhetzung bzw. der Herabwürdigung – etwa auf Aktionen wie die damalige Kreuzfuchtelei mit Hasstiraden auf den Islam oder vergleichbares – könnte jedoch deutlich hemmender wirken und möglicherweise wären somit die Grafs, Stadlers, Rosenkränze oder Gudenüsse dieses Landes nicht nur Reibebäume für die – oft aussichtslose, weil nicht ausreichend mehrheitsfähige – Kritik der Intellektuellen bzw. der Opposition, sondern endlich auch Fälle für Gerichte. Ich persönlich fänd’s an der Zeit!
I respectfully disagree.
Das VG ist ein staatliches Bekenntnis gegen Faschismus, und zwar nicht im Sinne einer Farbschattierung im Meinungsspektrum, sondern als ungeheuerliches Verbrechen und dessen zugrundeliegende menschenverachtende Geisteshaltung. Als solches hat das VG seine Daseinsberechtigung.
Drei Punkte dazu:
1) Ja, wir wollen unterstellen, dass vieles von dem, was im VG mit Strafe bedroht ist, eigentlich im Sinne eines gesellschaftlichen Grundkonsens ohnehin von der überwiegenden Mehrzahl der Österreicher völlig selbstverständlich abgelehnt wird, und daher eines eigenen Gesetztes nicht bedarf. Allerdings gilt dies auch für eine Vielzahl anderer Straftaten, und dennoch gibt es ein Gesetz dagegen. Anderes Beispiel: Auch die allgemeinen Menschenrechte sollten im Grunde selbstverständlich sein, dennoch sind sie verschriftlicht.
2) Erst fast 50 Jahre nach Ende des Kriegs hat sich ein Bundeskanzler für die Verbrechen des Nationalsozialismus öffentliche entschuldigt und die Verantwortung Österreichs dafür anerkannt (der Sozialdemokrat Vranitzky war das, zur Erinnerung!). Das war in den 90er Jahren, ist also noch nicht wirklich so lange her. Dazwischen gibt es immer wieder Rülpser vom rechten Rand, auch in der Spitzenpolitik. Wir dürfen uns meiner Meinung nach nicht zu sicher fühlen, dass die NS Zeit und ihr hetzerisches Gedankengut dunkle Vergangenheit sei, in die wir nicht mehr zurückfallen werden. Wehret den Anfängen, dieses Motto gilt nach wie vor. Auch in dieser Hinsicht leistet das VG seine Dienste.
Und 3) Welches Zeichen wird soll mit einer allfälligen Abschaffung des VG gesetzt werden? Eine administrative Erleichterung durch Entrümpelung „toten“ Rechts? Dafür gäbe es wohl wirklichere lohnendere Betätigungsfelder. Oder eine inhaltliche Aussage? Die würde im öffentlichen Diskurs wohl stark verkürzt werden, was tendenziell den Falschen Auftrieb geben würde.
ja, es braucht ein verbotsgesetz
sowohl im sinne der wiederbetätigung wie auch in der absicht
die verbreitung von rechtsradikalem gedankengut zu verhindern bzw. zu erschweren
Da würde ich gerne eine dissenting opinion vertreten 🙂
Das VerbotsG hat ja auch nicht zum Ziel, jede nationalsozialistische oder menschenfeindliche Haltung zu verhindern und diesbezüglich Denkverbote anzuordnen. Verboten ist vielmehr:
§ 3. Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisationen, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.
In den folgenden Paragraphen wird dann detailliert geregelt, was man sich in der Praxis darunter vorstellen darf. Ziel ist es durchaus nicht, Dummheit und Ignoranz gesetzlich zu bekämpfen – die sind natürlich jedermanns gutes Recht. Gefährlich wird es dort – und das ist der springende Punkt – wo sie für die altbekannten Zwecke des Nationalsozialismus eingespannt werden sollen, was erfahrungsgemäß zur Beseitigung der Demokratie und Völkermord führt. Wer es nicht lassen kann, darf gerne obskuren Ideologien anhängen und originelle Geschichtsauffassungen vertreten – öffentlich nur nicht in einer Art und Weise, aus der sich politisch im Sinne des Nationalsozialismus Kapital schlagen lässt. Ich bezweifle auch sehr, dass dein Beispiel (“die NSDAP hat in einigen Punkten wahrscheinlich ganz gute Arbeit geleistetâ€) tatsächlich unter das VerbotsG fallen würde: da käme es sehr auf die näheren Umstände der Aussage an, die schon sehr außergewöhnlich sein müßten, um zu einer Verurteilung zu gelangen, geschweige denn Höchststrafe…
Ich würde sagen: Eine freie und moderne Demokratie muss den größten Deppen den Mund dann verbieten, wenn diese sich anschicken, sie mit bewährten Mitteln zu demontieren. Meinungsfreiheit ist kein absolut gewährleistetes Grundrecht. Wenn sie dazu missbraucht werden soll, mit erwiesenermaßen tauglichen Mitteln ihre eigene Grundlage (nämlich den demokratischen Rechtsstaat) anzugreifen, darf sie meiner Meinung nach durchaus eingeschränkt werden.