Es ist ja beinahe zum „Zerwuzeln“. Ein paar Tage ist die neue Regierung in Österreich erst im Amt und schon werden wir vertrumpt, wo es nur geht. Die Geschwindigkeit der abrupten Wechsel zwischen jubelnden und betretenen Gesichtern ist geradezu atemberaubend.
Schlagwort: FPÖ
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Die Trumpisierung des Abendlandes
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Die Sorgen der Menschen ernst nehmen
Seit Jahren (wenn nicht Jahrzehnten) ein viel gehörter Satz. „Man müsse die Sorgen der Menschen ernst nehmen“. Der Satz ist ebenso wahr, wie er völlig falsch seitens der politischen Akteure interpretiert, adressiert und – vor allem – beantwortet wird.
Auf EU-Ebene wurden in den vergangenen Tagen Papers geleakt, die schwerwiegende Hinweise enthalten, dass die USA in den TTIP-Verhandlungen massiven Druck auf Europa ausüben. So könnten europäische Sicherheits-, Verbraucher- und Rechtsschutzstandards erhebliche Einbußen erleiden, die demokratischen Kontrollinstrumente bleiben weiterhin (sowie zunehmend verstärkt) außen vor und die aus TTIP entstehenden Nachteile für Europas Volkswirtschaften dürften – so die weitestgehend übereinstimmende Sicht der zum Thema publizierenden Ökonomen – geradezu bedrohlich sein.
All diese Punkte sind nicht einmal wirklich neu. Einige Angehörige des EU-Parlaments, Journalisten und Ökonomen weisen seit 2013, dem Start der Verhandlungen zum „Handelsabkommen“ TTIP darauf hin, dass es bei diesem Abkommen eine mehr als schiefe Optik gibt, die einerseits aus der unfassbaren Intransparenz der Verhandlungen selbst resultiert, und andererseits aufgrund der Inhalte, die das Interesse der Menschen weit hinter das der Investoren stellt.
In den „Verhandlungsleitlinien“ der EU vom 17.06.2013 etwa, die auf jeder einzelnen Seite den Hinweis „Restricted“ enthalten, kommt der Begriff „Investor“ 14 mal vor, „Unternehmen“ neun Mal, „Schiedsgericht“ zwei mal, „Demokratie“ ein mal, die Begriffe „Mensch“, „Konsument“, „Volk“ finden sich hingegen gar nicht. Das Wort „Schutz“ findet sich 40 mal in dem Papier, davon 32 mal im Zusammenhang mit Schutz für die Investoren und lediglich acht mal zum Thema Schutz der Souveränität der EU, ihrer Mitgliedsstaaten und ihrer Bevölkerung.
Nun sollte man meinen, die Menschen in Europa seien damit unzufrieden. Sie machten sich Sorgen, dass ein solches Handelsabkommen, das Vermögenden, Unternehmen und Investoren völlig unverhältnismäßig mehr Nutzen bringt als den „restlichen“ 99% der Menschen, zu einem gewaltigen Aufschrei führen wird. Alle Menschen sind betroffen. Alle Staaten der EU sind betroffen. Man sollte meinen, dass die Massen durch die Straßen ziehen und lautstark ein Einlenken der Politik fordern.
Habt Ihr einen hörbaren Aufschrei mitbekommen? Habt Ihr vielleicht irgendwo eine nennenswerte Demo mitbekommen? Vielleicht sogar europaweit stattfindende Protestkundgebungen?
Hm.
Ich auch nicht.
Nein, die Menschen gehen lieber auf die Straße, weil sie wahnsinnige Angst davor haben, dass ein paar AsylwerberInnen im Nachbarort unterkommen könnten. Dafür gehen sie auf die Straße. Da wird am Stammtisch und in den Social Media-Foren heftig diskutiert. Da wird der Untergang des Abendlandes heraufbeschworen. Da werden die Menschen in Sekundenschnelle in „Neonazis“ und „linksnaive Gutmenschen“ aufgespalten. Da gibt es keinen differenzierten Diskurs mehr. Da fallen alle Grenzen des guten Geschmacks und produktiver Gesprächskultur.
Und im Hintergrund lachen sich die Rechtspopulisten ins Fäustchen, weil die Menschen vor lauter Schaum vor dem Mund tatsächlich glauben, dass eine Partei, die den Sozialstaat und den inneren Zusammenhalt seit Jahren auszuhöhlen hilft, an der Situation der Menschen etwas ändern wird. Sie versprechen, dass die Grenzen dicht gemacht werden (was – erwiesenermaßen! – nichts an der Situation ändern kann und wird), erwähnen aber mit keinem Wort, dass sie gleichzeitig gegen alles stimmen, was dem überwiegenden Teil der Menschen zugute kommen könnte (etwa sinnvolle Mindestsicherung, Vermögensbesteuerung, Spekulationsbeschränkungen, soziale Leistungen für die Ärmsten der Bevölkerung, Familienbeihilfe, Pflege, und vieles mehr).
Wie sagte schon Brecht? „Nur die dümmsten Kälber wählen ihre Schlächter selber“. Und im „Kälbermarsch“ von 1943, einer Parodie auf das „Horst-Wessel-Lied“ und ebenfalls von Brecht heißt es noch treffender: „Hinter der Trommel her trotten die Kälber. Das Fell für die Trommel liefern sie selber.“
Viel Glück!
Links/Quellen dazu, falls sich doch jemand für dieses Thema und die Sorgen, die sich die Menschen wirklich machen sollten, interessieren sollte:
http://www.ttip-leaks.org/
http://www.ttip-leak.eu/
http://ec.europa.eu/commission/2014-2019/malmstrom/blog/negotiating-ttip_en
http://www.theguardian.com/business/2016/may/01/leaked-ttip-documents-cast-doubt-on-eu-us-trade-deal
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Ethik vs. Politik: Ein zwingender Widerspruch?
Ethik und Moral sind keine relevanten Maßzahlen in der Politik. So trist dieser Umstand auch sein mag, wird er dennoch von einer breiten Mehrheit als quasi unabdingbar hingenommen. Wenn Fälle wie Meischberger, Grasser, Hochegger, Amon, Rumpold und schier unzählige andere mehr in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchtet werden, bleibt der Gesichtspunkt „Anstand“ wie so oft auf der Strecke. Erhoben wird lediglich, ob strafrechtliche Relevanz bei den teils unfassbaren Vergehen vorliegt oder nicht. Das wir dauf Dauer einfach nicht reichen.
Fast 100.000 Euro für eine Pressekonferenz, etliche Millionen für extrem überschaubare (und schlussendlich als gänzlich falsch erkannte) Analysen, ebenso zahllose wie ominöse Studien um jeweils zigtausend Euro. Unsummen wechseln ohne nennenswerte Gegenleistung die Besitzer. Und werden die Akteure in diesem sumpfigen System vor einem U-Ausschuss zu solch dreisten Vorgängen befragt, entschlagen sie sich hingebungsvoll der Aussagen, Erinnerungslücken im Ausmaß des Grand Canyon tun sich auf und überhaupt seien ohnehin „die Anderen“ masszuregeln, die da garstig mit Schmutzkübeln hochanständige Menschen besudeln.
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Braucht Österreich ein Verbotsgesetz? Ja! Aber vermutlich anders.
Aus aktuellem Anlass (Nazi-Pöbeleien Ebensee, Schüler-Eklat in Auschwitz, eine Demo gegen ein Wiener Islam-Zentrum unter reger Teilnahme von FPÖ und Neonazis) ist die Diskussion um nationalsozialistische Umtriebe und das Verbotsgesetz wieder neu aufgeflammt. Ich persönlich bin nun der Ansicht, dass das Verbotsgesetz in seiner jetzigen Form nicht ausreichend treffsicher ist und dringend überarbeitet, oder möglicherweise sogar zugunsten einer strengeren Verhetzungs-Rechtssprechung, die mehr an faschistoiden, rassistischen und menschenverachtenden Betätigungen abdeckt, abgeschafft gehört. So.
Einerseits weil ich ein großer Verfechter der uneingeschränkten Meinungsfreiheit bin und andererseits deshalb, weil ich hoffe, dass selbst eine Demokratie wie die unsere, die zu mehr als der Hälfte aus (unterschiedlich ausgeprägten) „Rechten“ besteht, durch ein Aufheben des VerbotsG nicht in Nullkommanix in ihrer sozialen Reife um 60 Jahre zurückfällt.
Ich bin ein recht offen deklarierter Antifaschist (wie man an meinen Tweets und Blogposts sicherlich recht schnell und zweifelsfrei erkennen kann) und insgesamt wohl so etwas wie ein Linker. Dennoch soll auch einem völlig weltfremden und strohdummen Neonazi nicht etwas genommen werden, wofür Generationen gekämpft haben: Die Möglichkeit, ohne Gefahr für Leib und Leben – oder Strafdrohung bis hin zu lebenslang – die eigene Meinung zu äußern oder zu vertreten. Ja sogar dann, wenn diese Meinung aus meiner persönlichen Sicht vollkommen bescheuert ist.
Wir müssen ja teilweise ganz andere Meinungen unserer Mitmenschen akzeptieren, die möglicherweise auch unfassbar dumm, teilweise gefährlich und in vielerlei Hinsicht auf den ersten Blick inkompatibel mit unserem gewohnten Umfeld sind. Ein kleines Beispiel ist in diesem Zusammenhang die beharrliche Weigerung der Zeugen Jehovas (seit einigen Tagen nunmehr eine anerkannte Rerligionsgemeinschaft in Österreich) gegenüber bestimmten Errungenschaften der modernen Medizin. Sie nehmen lieber den Tod in Kauf, als sich Fremdblut verabreichen zu lassen.
Ebensowenig kann ich mir – für mich persönlich – vorstellen, meiner Frau die Erlangung einer Erwerbstätigkeit zu erschweren oder sie dazu zu zwingen, auf der Straße meterweit hinter mir zu gehen. Ich persönlich kann auch Veganismus nicht nachvollziehen und schon gar nicht, wie man das als Elternteil seinen Kindern aufbürden kann. Ich wundere mich auch ein wenig über Menschen, die jeden Sonntag in eine Kirche pilgern, dort monoton irgendwelche in Volksschulzeiten auswendig gelernte Texte heruntermurmeln, um später eine geschmacklose Oblate herunterzuwürgen, die aufgrund mächtig inszenierten Brimboriums eines originell bekleideten Eheverweigerers (und dennoch nicht ganz unwahrscheinlichen Familienvaters) ganz sicher mit dem Segen des Allmächtigen die Gurgel hinunterrutscht.
Dennoch werde ich Menschen, die solche Meinungen vertreten, nicht aufgrund ihrer aus meiner Betrachtungsweise so verqueren Ansichten benachteiligen (abgesehen davon, dass ich mich mit einigen davon möglicherweise nur sehr ungern länger unterhalten möchte). Solange diese Meinungen nicht grundlegend im krassen Widerspruch zu „unserer“ Gesellschaft oder Demokratie stehen, sind sie zu dulden. Punktum.
Diese Meinungsfreiheit schließt alles mit ein, was – wie bereits erwähnt – nicht im Widerspruch zu geltenden Gesetzen in unserem Land steht. Alles? Nein! Ein von unbeugsamen Gesetzgebern bevölkertes Parlament hört nicht auf, der tatsächlich umfassenden Meinungsfreiheit Widerstand zu leisten.
Das VerbotsG 1947 als solches ist wahrscheinlich kaum jemandem im Wortlaut bekannt (man kann dies jederzeit gerne hier nachholen http://kl.am/gCg). Ein wesentlicher Punkt ist, dass das VerbotsG anlässlich des Endes des Naziregimes formuliert und eingeführt wurde und damals eine der elementaren Grundlagen für die Entnazifizierung darstellte. Daraus resultiert, dass sich weite Teile des Gesetzes damit beschäftigen, die NSDAP und jegliche Unterstützung für diese Partei bzw. ähnlich ausgerichteter Gruppierungen und Wehrverbände (SS, SA, NSKK, NSFK, etc.) zu verbieten.
Erst recht spät folgt dann der vielzitierte §3, der da lautet:
§ 3g. Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.
§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Das VerbotsG bezieht sich also explizit auf Vergehen im Zusammenhang mit der NSDAP oder dem Naziregime, keineswegs jedoch mit irgendwelchen anderen Verbrechen, die die Herabwürdigung einer religiösen Gemeinschaft, Angehörige eines Geschlechts, einer Volksgruppe, Rasse oder was weiß ich noch alles (umfassendere Aufzählungen finden sich im StGB) betrifft.
Es lässt beispielsweise zu, dass irgendjemand in der Öffentlichkeit auftritt und laut und deutlich ausspricht „Ich finde, Neger sind vollkommen degeneriert und vergasenswert und Frauen gehören an den Herd“. Beide Aussagen sind – abgesehen von -pardon- fetzendeppert – in der Schwere unterschiedlich und stehen gleichermaßen in Konflikt zu geltenden Gesetzen. Im Falle der bösartigen (und bescheuerten) Verunglimpfung von farbigen Menschen kommt vermutlich der § 283 StGB „Verhetzung“ zur Anwendung und im zweiten Fall handelt es sich um einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Der Vollständigkeit halber hier der §283 StGB im Wortlaut:
§ 283 Verhetzung
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Ich befinde die beiden oben genannten Beispiele kaum „harmloser“ oder gar „weniger schlimm“ als die – von mir in keiner Weise unterstützte – Aussage, „die NSDAP hat in einigen Punkten wahrscheinlich ganz gute Arbeit geleistet“. Dennoch ist letztere mit einem Strafrahmen von fünf bis zehn bzw. bei besonders gefährlichen Tätern bis zu 20 Jahren bedroht (s. §3g,h). Der §283 StGB hingegen sieht maximal zwei Jahre Haft vor, beim Gleichbehandlungsgebot weiß ich im Moment gar nicht, ob da nicht überhaupt nur eine Verwaltungsstrafe fällig werden kann, wenn es sich beispielsweise um einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit handelt.
Warum diese Diskrepanz (zwei Jahre vs. 20 Jahre und mehr)? Ist Rassismus weniger gefährlich oder nicht so aktuell wie der Nationalsozialismus? Ist die Benachteiligung der Frauen oder behinderter Menschen wirklich so viel weniger problematisch? Ich denke nicht! Und warum benötigen wir ein Gesetz, dass einer kleinen Gruppe von Deppen eine solche Bedeutung beimisst? Wozu diese Redundanz, wenn bestehende Gesetze die Tatbestände, die im VerbotsG behandelt werden, ohnehin umfassen sollte (beispielsweise Verhetzung oder Gründung bzw. Unterstützung eines demokratiegefährdenden Vereins)?
Was ich bisher noch nicht in Erfahrung bringen konnte, ist der Grund, wieso Menschen verboten wird, die Geschichte nicht zu kennen, falsch zu interpretieren oder aus irgendwelchen haarsträubenden Gründen die von der überwältigenden Mehrheit der Menschheit als solche erkannten Fakten nicht akzeptieren wollen. Wenn einer der Ansicht ist, es kann keine Gaskammern gegeben haben, dann soll er doch bitte „dumm sterben“. Es gibt genügend Menschen, die nicht wissen, wann die katholische Kirche das letzte Mal vollkommen unschuldige Frauen am Scheiterhaufen verbrannt hat oder wann ebendiese Nächstenliebe und Toleranz predigende Gemeinschaft mit Klinge und Flamme unbeteiligte Menschen in aller Welt heimgesucht und abgeschlachtet hat.
Auch von der Gegenwart haben unzählige Menschen keine Ahnung und dürfen dennoch die Geschicke dieses Landes mittels Abgabe ihrer Wählerstimme mitbeeinflussen (andernfalls hätten wohl und FPÖ und BZÖ kaum einen solch erschreckenden Zuspruch). Auch dieses teils fatale Unwissen steht nicht unter Strafe und das Leugnen der Gefährlichkeit von Straches unglaublicher Hasstiraden gegen Menschen anderen Glaubens oder außerösterreichischer Herkunft wird nicht mit Freiheitsentzug bedroht.
Ich möchte noch einmal ganz explizit darauf hinweisen, dass ich nichts, was derzeit vom Verbotsgesetz erfasst wird oder auch nur in die Nähe dessen Wirkungsbereiches geht, gutheiße oder mir wünsche, dass irgendwelche Hohlköpfe „Heil Hitler“ gröhlend durch die Straßen laufen. Ich freue mich auch nicht darüber, dass Rechtspopulisten wie Stadler, Strache & Co ständig gegen den Islam hetzten (§283 StGB Abs 2?) und die ihrer Ansicht nach unmittelbar bevorstehende Machtübernahme der Türkei über die EU propagieren dürfen, aber es ist ganz einfach: In einer freien und modernen Demokratie darf ich auch den größten Deppen nicht den Mund verbieten.
