Introducing: The brand new Passport for Babies
Sobald ein Paar beschließt, eine Familie zu gründen und zu diesem Behufe Nachwuchs zu zeugen, müssen die beiden Partner rechtzeitig (also VOR bevor es zu einer Besamung und in weiterer Folge erfolgreichen Befruchtung kommt) einen Pass für das potenziell entstehende Kind beantragen.
Auszufüllen und zur Begutachtung bei der zuständigen Behörde (Magistratisches Bezirksamt/Bezirkshauptmannschaft) vorzulegen sind folgende Dokumente:
– Heiratsurkunde der potenziellen Eltern (alternativ eidesstattliche Partnerschaftsbekundung)
– Geburtsurkunden der potenziellen Eltern
– Meldezettel der potenziellen Eltern
– Staatsbürgerschaftsnachweise der potenziellen Eltern, Großeltern und etwaigen Zeugen des Zeugungsaktes
– geplantes Geschlecht des Kindes (nachträgliche Änderung: EUR 12,50 Geschlechtsänderungsabgabe)
– geplanter Name des Kindes (falls noch nicht bekannt, liegt am Bezirksamt eine Liste mit 25 Namen je Geschlecht auf, aus denen randomisiert einer gewählt wird)
– voraussichtlicher Zeitpunkt der Befruchtung (plus zwei Ersatztermine)
Nach einer kurzen Bearbeitungsfrist (maximal drei Menstruationszyklen) wird dann durch die Behörde eine schriftliche Genehmigung für einen Reisepass auf dem Postweg zugestellt. Bei negativem Bescheid ist der (ungeschützte) Geschlechtsverkehr selbstverständlich tunlichst zu unterlassen. Schwangerschaften ohne Reisepass (für den Fötus) werden mit Freiheitsentzug bis zu 40 Wochen bestraft. Im Falle der positiven Erledigung steht dem Kinderzeugen nichts mehr im Wege. Eine weitere Rückmeldung während oder nach erfolgtem Akt ist nicht zwingend erforderlich (zumindest nicht außerhalb der Amtszeiten).
Sobald das Kind im Mutterleib mittels bildgebender Verfahren – beispielsweise Sonographie – ausmachbar ist, wird mittels Punktion ein Chip in den Nacken des Fötus appliziert, der sämtliche personenbezogenen Daten enthält, die man für die Sicherheit halt so braucht. Dern legitimen Einwänden von Datenschützern wurde selbstverständlich Folge geleistet. Um eine unauthorisierte Übertragung der Daten zu verhindern, wird an jedes gechippte Baby unmittelbar nach der Geburt ein der Abschirmung dienendes Bleihalsband ausgegeben. Ein Wechseln auf die nächste Größe ist hierbei angeraten, wenn Blau- und Violettfärbungen eine Fläche von mehr als 30 Prozent des Gesichts des Kindes einnehmen.
Bezüglich der Abnahme der Fingerabdrücke und Retina-Scans von Ungeborenen für die Eintragung in den Pass und Speicherung auf den Chip sind die Experten der Homeland Security bis heute uneins, wie dies zu bewerkstelligen sei. Bisherige Experimente mit dokumentenechter Tinte innerhalb der Fruchtblase sind wenig erfolgreich verlaufen und könnten zu erheblichen Einschränkungen bei der Entwicklung des Fötus führen. Dies sei zwar hinsichtlich der erhöhten Sicherheit ein akzeptables Risiko, man forsche aber dennoch an alternativen Methoden, heißt es dazu aus dem US-Heimatschutzministerium.
„I was born with music inside me. Music was one of my parts. Like my ribs, my kidneys, my liver, my heart. Like my blood. It was a force already within me when I arrived on the scene. It was a necessity for me-like food or water.“ ray charles, we miss you!!!
PS: In China muss man tatsächlich jede Schwangerschaft genehmigen lassen, sonst wird man empfindlich finanziell bestraft, wenn man mehr als ein Kind will. Ausnahmegenehmigungen gibt es meist nur auf dem Land.
Tolle Satire über Behördenwillkür/Amtsschimmel/Überwachungsstaat/Kontrollwahn unter dem Vorwand der Sicherheit!