Ja zur Kandidatur von Barbara Rosenkranz!

Roland B. Seper

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3 Antworten

  1. Katholischer Christ sagt:

    Eine äußerst interessante, wenngleich zum Teil sehr tendenzielle und mitunter gar etwas beleidigende Darstellung des Themas. Selbstverständlich spricht nichts gegen eine Kandidatur, sie ist rechtens. Unterstützung wird sie aber hoffentlich wenig finden, sondern die Veernunft eines Großteils der Wählerschaft darf erwartet werden.

    Beffremdlich allerdings, dass eine sonst bemüht liberale Berichhterstattung diesmal zu einem recht klaren politischen Statement verkommt und wesentliche Tatsachen offensichtlich bewusst ausklammmert: Ein weiterer Kandidat, der sich der Wahl stelllen möchte und seine Kandidatur angekündigt hat, entstammt dem Haus Habsburg-Lothringen, ist ein bekennender Demokrat und wird wohl nicht zugelassen werden. Das zu bekämpfen, dass Sippenhaftung in der „Gutmenschen-Welt“ der linken und liberalen Szene in Österreich gegen rechts und konservativ durchaus salonfähig ist, obwohl doch gerade diese hier akzeptierte und angewandte Sippenhaft aus einem politisch konträren Lager kommt.

    Ein weiterer Kandidat, Dr. Gehring, der es wagt, zu seinem Glauben und seinen Werten zu stehen, der das Leben von Beginn an bejaht, der sich nicht in politischen Floskeln verirrt, sondern Stelllung bezieht, der … findet hier in keinster Weise Erwähnung. Eine wohl durchaus interessante Alternative für all jene Wählerinnen und Wähler, denen Glaube, Tradition, Leben, Achtung etc. vertraute Werte sind. – Jedenfalls ganz sicher eine Alternative zum amtierenden Präsidenten, der in einem Land mit christlichen Wurzeln keiner christlichen Kirche angehört, sich deren Werten verschließt und sich selbst als Agnostiker bezeichnet, der aber aus politischen Kalkül einem Pilger aus Rom den Hof macht, sich anbiedert, um sich auch Wählerinnen-/Wählerstimmen aus dem christlich-katholischen Bouvoir zu sichern.

    Daher eine alternative Wahlempfehlung: Jeder möge nach seinem Gewissen seine Entscheidung treffen und keiner Wahlempfehlung Folge leisten. Jegliche Wahlempfehlung betrachte ich als verzichhtbar und echtem Demokratieverständnis nicht entsprechend. Die Kandidatinnen und Kandidaten mögen sich selbst empfehlen!

  2. „Nein zur Kandidatur von Barbara Rosenkranz!“

    Am 29. August 1945 hat Renner, in einer Kabinettsratssitzung folgendes gesagt:
    „Ich finde, dass wir in Bezug auf die Behandlung des Naziproblems in eine kritische Situation kommen. Ich will nicht behaupten, dass ich damit recht habe, aber die Sache ist nach meinem Gefühl doch so, dass all diese kleinen Beamten, diese kleinen Bürger und Geschäftsleute bei dem seinerzeitigen Anschluss an die Nazis gar nicht weittragende Absichten gehabt haben – höchstens dass man den Juden etwas tut …“

    Barbara Rosenkranz ist einmal mehr ein politisches Beispiel dafür, dass verbale oder tatsächliche Angriffe gegen „Fremdes“ und „Fremde“ ein Kavaliersdelikt wird. Unter dem Deckmantel der freien Meinungsäußerung, werden wieder Ansichten (absurd, skurril und verwerflich, um ihre Worte zu verwenden) salonfähig, die zwar (noch) nicht mehrheitsfähig sind die Energie der Menschen in Österreich aber deutlich in die falsche Richtung instrumentalisieren.

    Die österreichische Demokratie ist eine der Supermächte und der politischen Eliten (Anton Pelinka: „Die politischen Eliten sind humanitärer, toleranter als die von ihnen demokratisch Vertretenen“ – Zur österreichischen Identität) und damit keine an der Basis verankerte. Erst recht, wenn man sich die aktuellen Leserbriefe der Kronen Zeitung zum Thema ansieht.

    Sie ist eine jener Proponentinnen die mit den Zweifeln an der „österreichischen Identität“ spielt
    um politischen Nutzen daraus zu ziehen und bedient sich dabei einer latenten Grundhaltung in der Bevölkerung in derem Fahrwasser bald nicht nur mehr anders gedacht werden darf!

  3. Es gibt aber einen Unterschied zwischen legal und legitim: Dass Frau Rosenkranz das Recht hat, anzutreten, versteht sich hoffentlich von selbst. Sie tritt übrigens nicht als einfache Staatsbürgerin an, die sich ihre Unterstützungserklärungen gesammelt hat, sondern als eine von einer Partei nominierte Kandidatin – auch das natürlich völlig rechtmäßig. Niemand bestreitet, dass die FPÖ jede Person nominieren DARF, die bisher klug genug war, die Grenzen des Verbotsgesetz auszuloten ohne sie zu überschreiten.

    Die Frage lautet aber: Ist es irgendwie zu rechtfertigen, ist es also legitim, dass eine österreichische Parlamentspartei Personen mit diesem Gedankengut für höchste Ämter im Staate vorschlägt? Nein, das ist es nicht. Martin Graf wurde mit den Stimmen von SP und VP (und einer Wahlempfehlung von Josef Pröll) zum Parlamentspräsidenten gewählt: Das war völlig legal, aber nicht legitim. Und natürlich darf man sich darüber ärgern, denn nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, muss man politisch mit Achselzucken hinnehmen. Schau nach Kärnten. Oder auf Grasser, Hochegger und Partner. Oder in die Krone.

    Rosenkranz wird die Wahl wohl nicht gewinnen, man kann also kühlen Kopf bewahren und in den nächsten Wochen beobachten, wer sich in diesem Umfeld wie verhält. Es wird spannend.

    (Übrigens können sich KandidatInnen noch bis Ende März bewerben. Wer weiß, ob durch Rosenkranz‘ Antreten nicht noch jemand motiviert wird, doch auch in den Ring zu steigen… Ich warte noch mit meiner öffentlichen Festlegung, wen ich wähle.)

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